Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, die dann ausgezahlt wird, wenn der Sterbefall eintritt. Der Zweck einer solchen Versicherung ist vor allem die Deckung der Kosten von Beerdigungen. Auch weitere nach einem Todesfall anfallende Kosten, wie zum Beispiel der Kauf von Grabsteinen, werden durch viele Sterbegeldversicherungen bezahlt. Versicherte stellen somit sicher, dass nach ihrem Tod die Angehörigen nicht zusätzlich belastet werden. Denn wegen der Bestattungspflicht sind Ehepartner und Nachkommen ansonsten dazu gezwungen, eine Beerdigung aus eigener Tasche zu zahlen.

Auch wenn es keine engen Verwandten mehr gibt, ist eine Sterbegeldversicherung hilfreich. Wer sicherstellen will, dass er nicht eines Tages mit den billigsten Mitteln bestattet wird, wird durch diese Versicherung beruhigt. Wenn die Deckung von Beerdigungskosten durch eine Sterbegeldversicherung garantiert ist, besteht auch die Möglichkeit, mit Bestattungsunternehmen schon die Details der eigenen Beerdigung zu besprechen. So ist es möglich, genau zu wissen, in welcher Kleidung, in welchem Sarg und mit welchen Blumen man eines Tages beerdigt wird. Viele Bestattungsunternehmen kooperieren bei der Bestattungsvorsorge mit Sterbegeldversicherungen und bieten Kunden diese Leistungen an.

Mit dem Sinken des früher von den gesetzlichen Krankenkassen garantierten Sterbegeldes und dem vollständigen Wegfall dieser Leistung im Jahr 2004 sind Sterbegeldversicherungen viel bekannter und beliebter geworden. Daher haben auch viele große Versicherungskonzerne ihr Angebot um Sterbegeldversicherungen erweitert. Grundsätzlich bieten vor allem sogenannte Sterbekassen diese Art der Versicherung an. Diese Kassen sind oft Teil einer privaten Krankenversicherung. Es gibt aber auch viele eigenständige Sterbekassen. Dabei handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die nicht den für andere Versicherungen geltenden europäischen Vorschriften unterliegen. Die rechtliche Einstufung als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist hier möglich, weil der Wirkungskreis von Sterbekassen sachlich begrenzt ist. Nur wenige Sterbekassen bieten neben Sterbegeldversicherungen weitere Versicherungen an. Außerdem sind diese Kassen oft auf eine bestimmte Region oder einen besonderen Personenkreis beschränkt. Durch den Deutschen Sterbekassenverband werden die Interessen von Sterbekassen vertreten.

Solange Beiträge eingezahlt werden, erhöht sich in den meisten Fällen die Versicherungssume wegen der Überschussbeteiligung. Bei vielen Sterbegeldversicherungen müssen bis zum 65. Geburtstag Beiträge eingezahlt werden. In manchen Verscherungsverträgen wird aber auch festgelegt, dass bis zum Alter von 85 Jahren oder sogar lebenslang Beiträge gezahlt werden. Das hängt natürlich auch vor allem vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Bei der Festlegung der Beitragshöhe ist das Alter am Tag der Vertragsschließung auch entscheidend. Junge Versicherte müssen wegen des minimalen Sterberisikos und der langen Vertragslaufzeit nur sehr geringe Beiträge bezahlen. Ältere Menschen zahlen deutlich höhere Beiträge, durch die in der Regel mit dem Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung die Versicherungssumme bereits abbezahlt ist.

Beiträge fließen nicht vollständig in den Sparanteil. Die Verwaltungskosten und der Risikoschutz werden durch die Einzahlungen ebenfalls gedeckt. Finanzexperten raten deswegen dazu, eine Sterbegeldversicherung möglichst früh abzuschließen, weil für ältere Menschen bei einer langen Lebenserwartung oft die Kosten zu Lebzeiten den finanziellen Nutzen nach dem Tod übersteigen. Im Gegensatz zu Lebensversicherungen verlangen Sterbegeldversicherungen in der Regel keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vor dem Vertragsabschluss. Wegen der niedrigen Versicherungskosten lohnen sich die Kosten für die Ärzte nicht.

Oft werden bei Sterbefällen in den ersten drei Jahren nach der Vertragsschließung die Leistungen nur gestaffelt ausgezahlt. Wenn es einem Menschen gelingt, sein 100. Lebensjahr zu vollenden, wird eine Sterbegeldversicherung in der Regel ausbezahlt. Wenn eine Sozialhilfebedürftigkeit eintritt, rechnen die Sozialkassen die Sterbegeldversicherungen nicht als verfügbares Vermögen im Erlebensfall an. Laufende Beiträge zu diesen Versicherungen werden bei einem Bezug von Sozialhilfe als Mehrbedarf betrachtet.

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