Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist dafür da, dass die Kosten bei einer Auseinandersetzung auf rechtlicher Basis übernommen werden. Dabei stellt sich die Frage welche Fälle darunter fallen. Es könnten zum Beispiel die Anwaltskosten, die gegnerischen Anwaltskosten (sollte man diesem in dem Fall Unterliegen), Gerichtskosten, die Kosten für einen Gutachter, Sachverständigenkosten oder sogenannte Zeugengelder sowie Strafkaution (die im Ausland anfallen) sein.

Was ist im Leistungsumfang enthalten?

In der Regel übernimmt der Rechtsschutzversicherer Kosten wie die Gerichtskosten, die Sachverständigenhonorare oder auch Zeugengelder (es sei denn es handelt sich dabei um ein außergerichtliches Privatgutachten), die Kosten für den Gegner ( in der Höhe, wie der Versicherungsnehmer sie übernehmen muss) und auch die Gebühren für den gesetzlichen Anwalt. Die Zahlungen treten in Kraft, wenn es keine Deckungsbegrenzung gibt oder bis zu der Höhe der Deckungssumme, die im Vertrag vereinbart wurde. Im Allgemeinen beläuft sich diese Summe auf eine Höhe von 250.000 Euro. Mit diesem Betrag ist es möglich durch zwei Instanzen hinweg abgesichert zu sein. Strafaktionen in einer Höhe von bis zu 50.000 werden auch übernommen. Der Gedanke dahinter ist den Versicherungsnehmer vor einem eventuelle Strafvollzug zu bewahren. Allerdings wird für normale Bußgelder sowie irgendwelche Geldstrafen nicht gezahlt.
Es ist bei der Rechtsschutzversicherung normal, dass Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Dabei zahlt man bei einem Rechtsschutzfall zwischen 150 und 250 Euro. Oftmals werden bei den Rechtsschutzversicherungen Klauseln verwendet bei der es heißt, dass bei einer eigenen Wahl des Anwaltes und der Verzicht auf den vorgeschlagenen Anwalt der Versicherung, keine Selbstbeteiligung gezahlt werden darf. Dieses ist jedoch nicht rechtens und nach einem beschlossenen Urteil gilt dies als unwirksam.

Rechtsschutzversicherung – Wann lohnt sie sich?

Laut einiger Anwälte lohnt sich die Investition in den Rechtsschutz besonders für Personen die häufig in einem Auto unterwegs sind. Für Menschen aus dem Berufsalltag, die in Branchen arbeiten welche als wirtschaftlich unsicher gelten und solche die ziemlich oft ihre Wohnunterkünfte austauschen müssen. Aber Vorsicht vor Doppelabschlüssen. Denn Sie brauchen keinen Arbeitsrechtsschutz, wenn Sie zum Beispiel Gewerkschaftsmitglied sind. Dann sind Sie schon dort von einem Rechtsbeistand begleitet, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Sie brauchen keinen Mietrechtsschutzversicherung, wenn Sie schon im Mieterverein sind. Dann kann man diese Lebensbereiche von dem Pakt schon ausschließen und das braucht man nicht.

Beachtet werden sollte vor Vertragsabschluss auch, dass manche Themenbereiche generell nicht mitversichert werden. Der Streit rund um den Hausbau und die Finanzierung dieses Hausbaus ist in aller Regel ausgeschlossen. Familien- und Erbrecht gibt es in aller Regel nur ein Beratungsrechtsschutz, das wird bezahlt und man wird nicht vom Anwalt begleitet durch ein langes Scheidungsverfahren zum Beispiel und auch das was vielen Menschen momentan blüht, die sogenannten Urheberrechtsklagen. Diese sind in der Regel von den meisten Versicherungsunternehmen ausgenommen. Die Versicherung springt auch nicht für Streitigkeiten vor Gericht ein, welche vor dem Abschluss der Versicherung ihren Ursprung haben und es gibt Wartezeiten zum Beispiel beim Berufsrechtsschutz, deshalb sollte man vor dem Vertragsabschluss zunächst alle wichtigen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Haftpflicht ab sichern.

Wo ist der Ursprung der Rechtsschutzversicherung?

An sich wird gesagt, dass es sich bei einer Rechtsschutzversicherung um einen noch relativ jungen Zweig von einer Privatversicherung handelt. Allerdings gab es diese Form schon zu den alten Zeit in sogenannten „Zünften“ oder auch „Gilden“.

Nachdem der zweite Weltkrieg vorüber war, gewann die Rechtsschutzversicherung ziemlich schnell an großer Bedeutung für die Menschen. Es wurde im Jahre 1952 die Möglichkeit eingeführt sich für ein Schadenersatzrechtsschutz zu versichern. Besonders wichtig war jedoch das Jahr 1994. Dort gab es die Liberalisierung des Versicherungsmarktes und es kamen ganz neue Rechtsschutzbedingungen heraus.

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