KFZ Versicherung

Die Kfz Versicherung schützt Autofahrer davor, bei einem Unfall hohe Kosten aus eigener Tasche zu finanzieren und die Schäden des Unfallgegners in Eigenleistung erbringen zu müssen. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist, wie der Name bereits sagt, eine Pflichtversicherung und muss von jedem Kfz Halter abgeschlossen werden. Sie ist eine Grundlage, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden und dort den Nachweis über die Kfz Versicherung zu erbringen. Ohne diesen Versicherungsschutz der Haftpflicht ist es nicht möglich, die Anmeldung vorzunehmen und sein Auto auf öffentlichen Straßen zu bedienen. Neben der Kfz Haftpflicht gibt es optionale Kfz Versicherungen wie die Teilkasko, Vollkasko und Kfz Rechtsschutzversicherung. Diese muss ein Autofahrer nicht, sollte er aber zum Selbstschutz abschließen und sich in der Auswahl der optionalen Versicherung für sein Kfz auf wichtige Kriterien der Leistungen konzentrieren.

Welche Kfz Versicherung ist für den Autofahrer sinnvoll?

Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht generiert die Kostenübernahme, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht. Sie ist eine Pflichtversicherung, die jeder Kfz Halter abschließen muss. Die Versicherungspflicht fällt nicht in den Bereich des Autofahrers, sollte dieser mit dem Kfz Halter nicht identisch sein. Wer ein Auto unterhält und es auf seinen Namen zulässt, muss den Nachweis zur Haftpflicht erbringen. Die Prämie wird nach reduziert sich prozentual nach den Jahren, die das Fahrzeug unfallfrei und ohne eine Kostenübernahme der Versicherung bewegt wird. Auch die jährlich gefahrenen Kilometer nehmen einen Einfluss auf die Höhe der Prämie, die weiterführend auch vom Alter des Versicherungsnehmers abhängig ist. Die Kfz Haftpflichtversicherung reguliert nur Schäden, die der Versicherungsnehmer bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht und übernimmt keine Kosten für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug.

Teilkasko und Vollkasko Versicherung

Für den Rundum-Versicherungsschutz empfiehlt es sich, durch eine Teil- oder Vollkasko Versicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Auch hier lässt der Name erkennen, dass es sich bei der Teilkasko um einen teilweisen, bei der Vollkasko um den vollständigen Versicherungsschutz handelt. Die Teilkasko Versicherung ist für Gebrauchtfahrzeuge optimal und beinhaltet in ihren Leistungen Schäden durch Einflüsse Dritter, durch Unwetter und höhere Gewalt, sowie durch Marderbiss oder einen Wildunfall. Die Vollkasko enthält die gleichen Leistungen wie die Teilkasko, stockt diese aber mit einer Kostenübernahme bei selbst verursachten Unfällen, bei Vandalismus und Fahrzeug Diebstahl auf. Beide Versicherungen sind optional und keine Verpflichtung für Kfz Halter. Gleiches gilt auch für die Insassenversicherung, durch die mitfahrende Personen bei aus einem Unfall resultierenden Schäden finanziell abgesichert sind.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Wird ein Anwalt im Verkehrsrecht benötigt, kann eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht helfen. Diese übernimmt die Kosten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungen, ist hilfreich bei Regressen gegen Bußgeldbescheide und ermöglicht die Inanspruchnahme eines Anwalts in allen verkehrsrechtlichen Bereichen. Hier empfiehlt es sich, die Kostenübernahme nicht nur bei nachgewiesener Unschuld als vertraglichen Inhalt zu wählen. Viel wichtiger ist es, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten zur Klärung der Schuldfrage übernimmt und beispielsweise auch bei Bußgeldbescheiden, bei Fahrverbot oder einem Widerspruch gegen Punkte in Flensburg einen Anwalt zurate ziehen lässt.

In welchem Umfang sich ein Kfz Halter versichert, bleibt abgesehen von der Haftpflicht als Pflichtversicherung dem eigenen Anspruch überlassen. Bei allen Kfz Versicherungen gilt, dass die Prämien bei Nichtbeanspruchung einer Leistung im Laufe der Jahre sinken und somit günstiger werden. Weiter behalten sich Kfz Versicherungen vor, den Versicherungsnehmer nach einem gemeldeten Schadensfall in der Prämie hochzustufen und so einen Ausgleich für die geleistete Zahlung zu erzielen. Beim Besitz von Neuwagen sollte zur Haftpflicht eine Teil- oder noch besser, Vollkasko Versicherung in Erwägung gezogen werden. Bei günstigen Gebrauchtfahrzeugen sollte der Besitzer einen Vergleich zwischen dem Fahrzeugwert und der Höhe der Versicherungsprämie ziehen und sich anschließend für oder gegen die optionale Absicherung entscheiden.

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